Aktuelles
Grippeschutzimpfungen
Wir beginnen Mitte Oktober mit den Grippeschutzimpfungen für die Wintersaison 2024/25. Die Impfung ist empfohlen für alle Menschen über 60 Jahre sowie für chronisch Kranke und spezielle Berufsgruppen. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Impftermin. Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Impfung für Sie sinnvoll oder empfohlen ist, beraten wir Sie gerne.
Wir bieten eine Auffrischimpfung gegen das Coronavirus nur in einzelnen Ausnahmefällen an. Bitte vereinbaren Sie zur Beratung einen Termin.
Urlaubszeiten 2024
Für Ihre Planung notieren Sie bitte den letzten Brückentag in 2024:
Brückentag am Freitag 04.10.24
Einführung des eRezeptes
Nach Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung folgt nun das elektronische Rezept.
Wie kann ich mein eRezept bestellen?
Die Bestellung erfolgt weiterhin auf den Ihnen bekannten Wegen: Persönlich in unserer Praxis, telefonisch auf unserem Anrufbeantworter (07191 – 963 722) oder per Email (rezept@hausarzt-backnang.de). Voraussetzung für die Ausstellung eines eRezeptes ist ein gültiger Versicherungsnachweis für das bestehende Quartal in Form einer gültigen und funktionierenden Versichertenkarte. Wir können ein eRezept nur ausstellen, wenn Ihre Versichertenkarte bei uns für das laufende Quartal eingelesen ist.
Welche Arzneimittel können per eRezept bestellt werden?
Verschreibungspflichtige und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähige Arzneimittel, welche wir Ihnen bislang auf dem gewohnten rosafarbenen Papierrezept verordnet haben, erhalten Sie in der Regel nur noch per eRezept. Ein Ausdruck ist nicht mehr vorgesehen.
Verordnungen von
- BTM-rezeptpflichtigen Schmerzmitteln
- Verbandsmitteln
- BZ-Teststreifen
- Hilfsmitteln
- frei verkäuflichen Arzneimitteln
- Arzneimitteln für Privatversicherte, BG-Versicherte und einige Berufsgruppen (z.B. Angehörige der Bundeswehr und Polizei)
sind nicht per eRezept möglich.
Bei Unklarheiten sprechen Sie uns bitte an. Wir werden mit Ihnen klären, ob Ihre Verordnung auf einem eRezept möglich ist.
Wie kann ich mein eRezept einlösen?
Bei der Rezeptbestellung wird mit Ihnen geklärt, ob die Verordnung als eRezept möglich ist. Sollte dies der Fall sein, entfällt eine Abholung in unserer Praxis. Sie gehen direkt in die Apotheke Ihrer Wahl und legen dort Ihre gültige und funktionierende elektronische Gesundheitskarte vor. Dort können die Daten des eRezepts abgerufen und Ihnen die Medikamente ausgegeben werden.
Was müssen Sie beachten?
Da das Signieren der eRezepte in der Praxis aus organisatorischen Gründen nur am Ende der Sprechstunde erfolgen kann, können Sie das Rezept in der Regel erst am auf die Bestellung folgenden Werktag in der Apotheke abrufen. Beachten Sie dabei bitte längere Bearbeitungszeiten zu Stoßzeiten am Quartalsbeginn, vor und nach Feiertagen und vor und nach Schließ- bzw. Urlaubszeiten.
eRezepte, welche wir in der Sprechstunde direkt ausstellen, benötigen über die Datenleitung ca. 30 min, bevor sie in den Apotheken abrufbar sind. Es wird also nicht möglich sein, ein eRezept direkt nach Verlassen der Praxis einzulösen.
Unsere Praxis bietet weder ein eRezept über die Krankenkassen App noch einen Code-Ausdruck an. Sollte die Erstellung eines eRezeptes in Ausnahmefällen nicht möglich sein, stellen wir ein reguläres rosafarbenes Rezept aus.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie über folgenden Link:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept/faq-e-rezept-egk.html
Emailanfragen
Voraussetzung für die Erledigung Ihrer Anfragen ist das Vorliegen eines gültigen Versicherungsnachweises.
Sie können per Email problemlos Rezepte für Ihre Dauermedikation oder Routineüberweisungen bestellen. Diese liegen ab dem nächsten Werktag für Sie zur Abholung bereit, sofern ein gültiger Versicherungsnachweis vorliegt oder mitgebracht wird. Für die Verordnung neuer Medikamente, Folgeverordnungen oder neu aufgetretene Fragestellungen, welche eine Überweisung nötig machen, vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Sprechstunde.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Emailanfragen mit einer medizinischen Fragestellung nicht ohne persönlichen Kontakt in der Sprechstunde beantworten können. Vermeintlich einfache Fragen stellen sich nicht selten als komplex in der Beantwortung heraus. Dies läßt sich in einem persönlichen Gespräch oftmals leichter klären. Wir versuchen, Ihnen zeitnah einen Termin in unserer Sprechstunde zu vergeben.
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